Optional mit PWV-Messung zur Beurteilung der arteriellen Gefäßsteifigkeit
PAVK-Früherkennung mit dem boso-ABI-System 100
Das boso ABI-system ermöglicht eine zeitgleiche Messung des systolischen Blutdrucks an allen vier Extremitäten, die vom Arzt oder der Arzthelferin durchgeführt werden kann. Der Knöchel-Arm-Index (ABI = Ankle Brachial Index) besitzt die größte Aussagekraft zur Vorhersage von Herzinfarkt, Schlaganfall und Mortalität. Das boso-ABI-system 100 ermittelt diesen entscheidenden Wert schnell, präzise und zuverlässig - ohne Doppler. Schwankungen in der individuellen Messdauer werden durch das intelligente Aufpumpsystem und Regelung der Ablassgeschwindigkeit auf ein Minimum reduziert.
Der Knöchel-Arm-Index für präzise und zuverlässige Messung
Der Knöchel-Arm-Index besitzt die größte Aussagekraft zur Vorhersage von Herzinfarkt, Schlaganfall und Mortalität. Das boso-ABI-system 100 ermittelt diesen entscheidenden Wert schnell, präzise und zuverlässig - ohne Doppler. Schwankungen in der individuellen Messdauer werden durch das intelligente Aufpumpsystem und die Regelung der Ablassgeschwindigkeit auf ein Minimum reduziert.
Mit dem Knöchel-Arm-Index kann eine paVK mit hoher Sensitivität frühzeitig identifiziert werden. Ein ABI-Wert < 0,9 weist im Vergleich mit dem Angiogramm als Goldstandard mit einer Sensitivität von bis zu 95% auf eine PAVK hin. Das boso ABI-System ermittelt diesen entscheidenden Wert viel einfacher, schneller und präziser als mit der Ultraschall-Dopplermethode, so dass die Untersuchung als Routine-Check bei jedem Patienten durchgeführt werden kann. Da sie nur wenige Minuten dauert und gleichzeitig mehr Sicherheit vermittelt, genießt sie eine hohe Akzeptanz unter den Patienten.
Einfache Patientendatenverwaltung
Das boso-ABI-System 100 wird inkl. boso-ABI-Software mit Datenbank zur Patientenverwaltung, graphischen Darstellung der Messwerte und einer GDT-Schnittstelle zur Übergabe an die Praxis-EDV geliefert.
Optional: Die Pulswellengeschwindigkeit zur Beurteilung der arteriellen Gefäßsteifigkeit
Das boso ABI-System 100 kann durch die Messung der Pulswellengeschwindigkeit (engl.: PWV | Pulse Wave Velocity) ergänzt werden. Sie erweitert die Diagnose einer PAVK und stellt ein Maß für die arterielle Gefäßsteifigkeit dar.
Die Pulswellengeschwindigkeit hat einen hohen prädiktiven Wert für das Auftreten von kardiovaskulären Erkrankungen. Sie ist den klassischen Risikogrößen, wie z.B. Blutdruck und Alter, überlegen. Beim Management von Patienten der arteriellen Hypertonie erweitert die Untersuchung der Gefäßsteifigkeit die Quantifizierung des kardiovaskulären Risikos und markiert das Vorliegen eines hypertensiven vaskulären Endorganschadens.
Lieferumfang:
boso ABI-1 Messgerät inkl. 2 Nylon-Armmanschetten (Armumfang 22-42 cm) inkl. Schlauch, 2 Nylon-Beinmanschetten (Beinumfang 18-38 cm inkl. Schlauch, 1 Netzgerät, 1 USB-Verbindungskabel und 1 CD mit boso ABI-Profilmanager XD-Software.
Messtechnische Kontrollen dienen zur Feststellung, ob ein Medizinprodukt mit Messfunktion die zulässigen maximalen Messabweichungen (Fehlergrenzen) einhält. Die MPBetreibV schreibt die Aufbewahrung des Protokolls sowie die Kennzeichnung
des Gerätes mit einer MTK Prüfplakette vor. Messtechnische Kontrollen dürfen nur für das Messwesen zuständige Behörden oder Personen, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, durchführen für zum Beispiel:
Messgeräte zur nichtinvasiven Blutdruckmessung
Audiometer
Ergometer
Prüfintervall: mindestens alle 2 Jahre, wenn nicht vom Hersteller kürzer vorgegeben.
Für Betreiber von Medizinprodukten vorgeschriebene Sicherheitsüberprüfung. Die STK darf nur von Personen, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, zur rechtzeitigen Erkennung von Gerätemängeln und Risiken für Personal und Patienten
durchgeführt werden, z.B. für:
Defibrillatoren
EKG-Geräte/HF-Geräte
Infusions-/Spritzenpumpen
Inkubatoren
Patientenmonitore
Reizstrom-Therapiegeräte
Ultraschallvernebler
Sekretabsaugpumpen
Prüfintervall: in der Regel jährlich bzw. nach Herstellerangaben
DGUV V3 PRÜFUNGEN
DGUV V3 Prüfung (bisher BGV-A3)
Die Verpflichtung zur Überprüfung der Geräte wie z.B. EKG-Geräte, Bestrahlungsgeräte, Laborgeräte usw. ergeben sich aus den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften. In diesen Regelwerken (UVV, DGUV Vorschrift 3 und GUV2.10)
sind Art und Umfang dieser Kontrollen geregelt. Zuständige Überwachungsbehörden sind die Gewerbeaufsichtsämter sowie die Berufsgenossenschaften.
Prüfintervall: jährlich
GERÄTEMANAGEMENT
Gerätemanagement
Die gesetzlichen Vorgaben beim Errichten und Betreiben von Medizinprodukten erfordern insbesondere das Wahrnehmen von Betreiberpflichten in Zusammenhang mit der Medizinprodukte-Betreiberverordnung, Beratungsleistungen für den sicheren
und ökonomischen Betrieb, Instandhaltungsleistungen sowie Prüftätigkeiten.
RÖNTGEN-QUALITÄTSKONTROLLEN
Röntgen-Qualitätskontrollen
Die 2002 geänderte Röntgenverordnung fordert Qualitätskontrollen an Röntgen-Durchleuchtungs- und Mammographie-Anlagen. Durch eine Sachverständigenprüfung nach der Installation werden Art und Umfang der Kontrollen definiert.