Früherkennung der peripheren arteriellen Verschluss-Krankheit

(Hersteller: Boso | Art. Nr. 308930)
boso ABI-System 100 für Gefäßdiagnostik
ab 1.960,00
  • Früherkennung der PAVK in 1 Minute
  • Risikomarker für Herzinfarkt und Schlaganfall
  • Optional mit PWV-Messung zur Beurteilung der arteriellen Gefäßsteifigkeit
  • Zeitgleiche Messung des systolischen Blutdrucks an allen vier Extremitäten
  • Lieferumfang: boso ABI-1 Messgerät inkl. 2 Nylon-Armmanschetten (Armumfang 22-42 cm) inkl. Schlauch, 2 Nylon-Beinmanschetten (Beinumfang 18–38 cm inkl. Schlauch, 1 Netzgerät, 1 USB-Verbindungskabel und 1 CD mit boso ABI-Profilmanager XD-Software.

boso ABI-System 100 für Gefäßdiagnostik

  • Früherkennung der PAVK in 1 Minute
  • Risikomarker für Herzinfarkt und Schlaganfall
  • Optional mit PWV-Messung zur Beurteilung der arteriellen Gefäßsteifigkeit

PAVK-Früherkennung mit dem boso-ABI-System 100

Das boso ABI-system ermöglicht eine zeitgleiche Messung des systolischen Blutdrucks an allen vier Extremitäten, die vom Arzt oder der Arzthelferin durchgeführt werden kann. Der Knöchel-Arm-Index (ABI = Ankle Brachial Index) besitzt die größte Aussagekraft zur Vorhersage von Herzinfarkt, Schlaganfall und Mortalität. Das boso-ABI-system 100 ermittelt diesen entscheidenden Wert schnell, präzise und zuverlässig - ohne Doppler. Schwankungen in der individuellen Messdauer werden durch das intelligente Aufpumpsystem und Regelung der Ablassgeschwindigkeit auf ein Minimum reduziert.

Der Knöchel-Arm-Index für präzise und zuverlässige Messung

Der Knöchel-Arm-Index besitzt die größte Aussagekraft zur Vorhersage von Herzinfarkt, Schlaganfall und Mortalität. Das boso-ABI-system 100 ermittelt diesen entscheidenden Wert schnell, präzise und zuverlässig - ohne Doppler. Schwankungen in der individuellen Messdauer werden durch das intelligente Aufpumpsystem und die Regelung der Ablassgeschwindigkeit auf ein Minimum reduziert.
Mit dem Knöchel-Arm-Index kann eine paVK mit hoher Sensitivität frühzeitig identifiziert werden. Ein ABI-Wert < 0,9 weist im Vergleich mit dem Angiogramm als Goldstandard mit einer Sensitivität von bis zu 95% auf eine PAVK hin. Das boso ABI-System ermittelt diesen entscheidenden Wert viel einfacher, schneller und präziser als mit der Ultraschall-Dopplermethode, so dass die Untersuchung als Routine-Check bei jedem Patienten durchgeführt werden kann. Da sie nur wenige Minuten dauert und gleichzeitig mehr Sicherheit vermittelt, genießt sie eine hohe Akzeptanz unter den Patienten.

Einfache Patientendatenverwaltung

Das boso-ABI-System 100 wird inkl. boso-ABI-Software mit Datenbank zur Patientenverwaltung, graphischen Darstellung der Messwerte und einer GDT-Schnittstelle zur Übergabe an die Praxis-EDV geliefert.

Optional: Die Pulswellengeschwindigkeit zur Beurteilung der arteriellen Gefäßsteifigkeit

Das boso ABI-System 100 kann durch die Messung der Pulswellengeschwindigkeit (engl.: PWV | Pulse Wave Velocity) ergänzt werden. Sie erweitert die Diagnose einer PAVK und stellt ein Maß für die arterielle Gefäßsteifigkeit dar.
Die Pulswellengeschwindigkeit hat einen hohen prädiktiven Wert für das Auftreten von kardiovaskulären Erkrankungen. Sie ist den klassischen Risikogrößen, wie z.B. Blutdruck und Alter, überlegen. Beim Management von Patienten der arteriellen Hypertonie erweitert die Untersuchung der Gefäßsteifigkeit die Quantifizierung des kardiovaskulären Risikos und markiert das Vorliegen eines hypertensiven vaskulären Endorganschadens.

Lieferumfang:

boso ABI-1 Messgerät inkl. 2 Nylon-Armmanschetten (Armumfang 22-42 cm) inkl. Schlauch, 2 Nylon-Beinmanschetten (Beinumfang 18-38 cm inkl. Schlauch, 1 Netzgerät, 1 USB-Verbindungskabel und 1 CD mit boso ABI-Profilmanager XD-Software.

Gefäßdiagnostik mit boso ABI

Gerätemanagement

GERÄTEMANAGEMENT
gemäß MPBetreibV

MTK PRÜFUNGEN

MTK (Messtechnische Kontrolle) gem. MPBetreibV §14

Messtechnische Kontrollen dienen zur Feststellung, ob ein Me­di­zin­produkt mit Messfunktion die zulässigen maximalen Mess­abweichun­gen (Fehlergren­zen) einhält. Die MPBetreibV schreibt die Aufbewahrung des Protokolls sowie die Kennzeichnung des Gerätes mit einer MTK Prüfplakette vor. Messtechnische Kontrollen dürfen nur für das Messwesen zuständige Behörden oder Personen, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, durchführen für zum Beispiel:

  • Messgeräte zur nichtinvasiven Blutdruckmessung
  • Audiometer
  • Ergometer

Prüfintervall: mindestens alle 2 Jahre, wenn nicht vom Hersteller kürzer vorgegeben.

STK PRÜFUNGEN

STK (Sicherheitstechnische Kontrolle) gem. MPBetreibV §11 

Für Betreiber von Medizinprodukten vorge­schriebene Sicher­heitsüberprüfung. Die STK darf nur von Personen, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, zur rechtzeitigen Er­kennung von Gerä­te­mängeln und Risiken für Personal und Patienten durchgeführt werden, z.B. für:

  • Defibrillatoren
  • EKG-Geräte/HF-Geräte
  • Infusions-/Spritzenpumpen
  • Inkubatoren
  • Patientenmonitore
  • Reizstrom-Therapiegeräte
  • Ultraschallvernebler
  • Sekretabsaugpumpen

Prüfintervall: in der Regel jährlich bzw. nach Herstellerangaben

DGUV V3 PRÜFUNGEN

DGUV V3 Prüfung (bisher BGV-A3)

Die Verpflichtung zur Überprüfung der Geräte wie z.B. EKG-Ge­räte, Bestrahlungsgeräte, Laborgeräte usw. ergeben sich aus den Unfallverhütungsvorschriften der Be­rufs­­genossen­schaf­ten. In diesen Regelwerken (UVV, DGUV Vorschrift 3 und GUV2.10) sind Art und Umfang dieser Kon­trollen geregelt. Zuständige Überwachungsbehörden sind die Ge­werbeaufsichtsämter sowie die Berufs­ge­nossen­schaften.

Prüfintervall: jährlich

GERÄTEMANAGEMENT

Gerätemanagement

Die gesetzlichen Vorgaben beim Errichten und Be­treiben von Medizinprodukten erfordern insbesondere das Wahr­nehmen von Betreiberpflichten in Zu­sam­men­hang mit der Medizin­pro­dukte-Betreiber­ver­ord­nung, Be­ra­tungs­leistun­gen für den siche­­ren und ökonomischen Betrieb, In­stand­hal­tungs­leistun­gen sowie Prüftätigkeiten.

RÖNTGEN-QUALITÄTSKONTROLLEN

Röntgen-Qualitätskontrollen

Die 2002 geänderte Röntgenverordnung fordert Quali­täts­kontrollen an Röntgen-Durchleuchtungs- und Mammo­gra­phie-Anlagen. Durch eine Sachver­stän­­digen­prüfung nach der Instal­la­tion werden Art und Umfang der Kontrollen definiert.

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